Sicherheitsstufen bei Aktenvervichtern

           

 Sicherheitsstufen nach DIN 32 757

Je  nach  seiner  Vertraulichkeit  kann  Schriftgut  einer  bestimmten  Sicherheitsstufe  zugeordnet  werden.  Nach  
DIN 32 757 sind fünf Sicherheitsstufen definiert. Diese Norm gibt Empfehlungen, wie das einer Sicherheitsstufe zuge-
ordnete Schriftgut vernichtet werden sollte. Dabei gilt: Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die Abmessungen 
der Streifen bzw. Partikel. Für besondere Anwenderkreise gibt es zusätzlich die Stufe »Level 6«, die sich außerhalb 
dieser DIN-Norm etabliert hat. Bei hohen Durchsatzmengen, wie sie z.B. bei Großmengen-Aktenvernichtern anfallen, 
kann durch  zusätzliche Maßnahmen wie Vermischen oder Verpressen der Streifen bzw. Partikel eine noch höhere 
Sicherheitsstufe erreicht werden.
Grundsätzlich stehen zwei Schnittarten zur Verfügung: Streifenschnitt und Partikelschnitt (Cross Cut). Streifenschnitt 
bietet  eine hohe Blattleistung und  eine preis    wertere Schneidwerktechnik. Partikelschnitt garantiert  eine höhere 
Daten  sicherheit bei geringerer Blattleistung und weniger Abfallvolumen.

SICHERHEITSSTUFE 1 
Für allgemeines Schriftgut, das 
unlesbar gemacht werden soll.

SICHERHEITSSTUFE 2
Für internes Schriftgut, das 
unlesbar gemacht werden soll.

SICHERHEITSSTUFE 3 
Für vertrauliches Schriftgut, das 
unlesbar gemacht werden soll.

SICHERHEITSSTUFE 4 
Für geheimzuhaltendes Schriftgut, 
das unlesbar gemacht werden soll.

SICHERHEITSSTUFE 5
Für extrem hohe Sicherheits-
anforderungen.

LEVEL 6 
Keine DIN-Sicherheitsstufe
nur für besondere Anwenderkreise.