Sicherheitsstufen bei Aktenvervichtern
Sicherheitsstufen nach DIN 32 757
Je nach seiner Vertraulichkeit kann Schriftgut einer bestimmten Sicherheitsstufe zugeordnet werden. Nach DIN 32 757 sind fünf Sicherheitsstufen definiert. Diese Norm gibt Empfehlungen, wie das einer Sicherheitsstufe zugeordnete Schriftgut vernichtet werden sollte. Dabei gilt: Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die Abmessungen der Streifen bzw. Partikel. Für besondere Anwenderkreise gibt es zusätzlich die Stufe »Level 6«, die sich außerhalb dieser DIN-Norm etabliert hat. Bei hohen Durchsatzmengen, wie sie z.B. bei Großmengen-Aktenvernichtern anfallen, kann durch zusätzliche Maßnahmen wie Vermischen oder Verpressen der Streifen bzw. Partikel eine noch höhere Sicherheitsstufe erreicht werden.
Grundsätzlich stehen zwei Schnittarten zur Verfügung: Streifenschnitt und Partikelschnitt (Cross Cut). Streifenschnitt bietet eine hohe Blattleistung und eine preiswertere Schneidwerktechnik. Partikelschnitt garantiert eine höhere Daten sicherheit bei geringerer Blattleistung und weniger Abfallvolumen.
SICHERHEITSSTUFE 1
Für allgemeines Schriftgut, das
unlesbar gemacht werden soll.
SICHERHEITSSTUFE 2
Für internes Schriftgut, das
unlesbar gemacht werden soll.
SICHERHEITSSTUFE 3
Für vertrauliches Schriftgut, das
unlesbar gemacht werden soll.
SICHERHEITSSTUFE 4
Für geheimzuhaltendes Schriftgut,
das unlesbar gemacht werden soll.
SICHERHEITSSTUFE 5
Für extrem hohe Sicherheits-
anforderungen.
LEVEL 6
Keine DIN-Sicherheitsstufe
nur für besondere Anwenderkreise.